Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Direktzahlungen-InVeKoS-Verordnung NRW
DZInVeKoSVO NRW§ 3 Ökoregelung Blühstreifen oder -flächen
Stand: 26.08.2026
Die Liste zulässiger Arten für Saatgutmischungen bei Blühstreifen oder -flächen für die in § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben b und c des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes genannten Öko-Regelungen wird in der Anlage 2 festgelegt.